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   OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 63/02   

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https://dejure.org/2002,9916
OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 63/02 (https://dejure.org/2002,9916)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2002 - 7 U 63/02 (https://dejure.org/2002,9916)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2002 - 7 U 63/02 (https://dejure.org/2002,9916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Konkursverfahren: Verjährung des Kaufpreisanspruchs für einen vom Konkursverwalter aus der Konkursmasse veräußerten Gegenstand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verjährung von Kaufpreisforderungen bei Gegenstände der Konkursmasse; Verjährung von Kaufpreisforderungen bei veräußerten Gegenständen durch den Konkursverwalter; Einordnung des Konkursverwalters als Kaufmann

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Kaufpreisforderungen bei Gegenstände der Konkursmasse; Verjährung von Kaufpreisforderungen bei veräußerten Gegenständen durch den Konkursverwalter; Einordnung des Konkursverwalters als Kaufmann

  • Judicialis

    BGB § 196 a.F.; ; BGB § 433; ; KO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 196 a.F. § 433; KO § 6
    Verjährung der Kaufpreisforderung bei Veräußerung von Gegenständen aus der Konkursmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 341/86

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung für den Verkauf von Garnen - Kaufmannseigenschaft

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 63/02
    Deshalb unterliegt der Konkursverwalter, solange die Kaufmannseigenschaft des Gemeinschuldners andauert, bei Vornahme von Geschäften für und gegen die Konkursmasse grundsätzlich dem Handelsrecht, obgleich er selbst nicht Kaufmann ist (vgl. Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Auflage, zu § 6 Rdnr. 6; auch BGH, NJW 1987, 1940; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Auflage, zu § 1 Rdnr. 47; Münchener Kommentar/Schmidt, HGB, zu § 1 Rdnr. 50).
  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt aus dem mit ihm bestehenden

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 63/02
    Nach einhelliger Ansicht hat die Konkurseröffnung im Hinblick auf die Verjährung keinen Einfluss auf bestehende Ansprüche des Gemeinschuldners, weil seine Schuldner durch die Änderung der Empfangszuständigkeit nicht schlechter gestellt werden dürfen (vgl. BGH, NJW 1963, 2019; Hess/Kropshofer, KO, 4. Auflage, zu § 25 Rdnr. 6).
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